Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus der EU

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Hauptuntersuchungsbericht (wenn die Erstzulassung mehr als 3 Jahre zurückliegt)
  • Vollgutachten (bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (bei Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km Laufleistung)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Original Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare