Ambulant Betreutes Wohnen für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe Kreissozialamt

Zuständigkeit und Personenkreis

Seit 01.01.2005 der Landkreis Göppingen für die Gewährung von Eingliederungshilfe an behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen gemäß § 53 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), zuständig.

Was bedeutet "betreutes Wohnen"?

"Betreutes Wohnen" ist ein ambulantes Hilfsangebot für geistig oder seelisch behinderte Menschen.
Zu diesem Personenkreis gehören auch Suchtkranke.
Hier wird Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung der Probleme des Alltags insbesondere im Zusammenhang mit Wohnen, Haushaltsführung oder Freizeitgestaltung ambulant durch Fachkräfte erbracht.
Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt.

Betreutes Wohnen erfolgt in Wohngemeinschaften oder als Einzelwohnen und nicht mit Angehörigen zusammen.
Ein Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den betroffenen Menschen eine heimatnahe Betreuung und Hilfestellung zu ermöglichen.

Die Selbständigkeit in der Lebensführung soll durch die im Vergleich zu stationären Hilfen weniger intensive Betreuungsform gefördert und gefordert werden.
Dies geschieht häufig auch in Kombination mit anderen ambulanten und teilstationären Maßnahmen, wie z.B. Tagesbetreuende Angebote, oder auch Beschäftigungsmaßnahmen.

Angebote im Landkreis Göppingen

Im Landkreis Göppingen selbst besteht hierfür ein Angebot von 85 Plätzen.

Betreutes Wohnen wird angeboten von:

Für weitere Fragen und Einzelheiten sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbarbeiter des Geschäftsteils 3 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" und auch die oben genannten Träger Ihre Ansprechpartner.