Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation

Wenn Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (LKW). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.

Informationen

Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis in der

  • Fahrerlaubnisklasse D1,D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 beziehungsweise
  • Fahrerlaubnisklasse C, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009

neu erworben haben oder erwerben.
 
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen (sogenannter "Besitzstand").

Als Nachweis der Grundqualifikation trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.

Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
  • Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab.
  • Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen.

Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.

Gebühren

Der Eintrag der "Schlüsselzahl 95" kostet 28,60 EUR. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Ausstellung des neuen Führerscheinsdokuments und gegebenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen

Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern. Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erfahren Sie unter der Rubrik "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung".

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