Begleitetes Fahren ab 17

Informationen

Wer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE erwerben möchte, kann am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Jugendliche erhalten damit die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn sie dabei von mindestens einer namentlich benannten Person (Begleitperson), die den erforderlichen Anforderungen entspricht, begleitet werden.

Die Begleitperson soll vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Jugendlichen Sicherheit beim Fahren zu geben und ihm Rat und kurze Hinweise zu erteilen.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • muss mindestens 16,5 Jahre alt sein, um mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – dies sind in der Regel die Eltern – den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Begleitauflage stellen zu können,
  • darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Verfahren

Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen wollen, wenden Sie sich an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.

Zusätzlich muss der "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag am Begleiteten Fahren ab 17" ausgefüllt werden.

Diese Anträge sind ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort einzureichen.

Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann der reguläre Kartenführerschein automatisch übersandt, sofern Sie nicht bereits Inhaber eines Kartenführerscheins für eine andere Fahrerlaubnisklasse sind.
Das heißt, wenn Sie eine Prüfbescheinigung und bereits einen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diese beide Unterlagen bei uns in den neuen (für Sie bereits vorbereiteten) Kartenführerschein eintauschen. Hier erfolgt keine automatische Übersendung per Post. Gerne können Sie dafür einen Onlinetermin bei uns vereinbaren.

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe

Zusätzlich muss für jede Begleitperson das Formular Anlage zum Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalien und Unterschrift
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Formulare

Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern.