Artenschutz

Alle wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten sind gesetzlich geschützt. So sollen sie vor Beeinträchtigungen durch den Menschen bewahrt werden.

Himmelblauer Bläuling am Naturdenkmal Weigoldsberg
Himmelblauer Bläuling am Naturdenkmal Weigoldsberg

Informationen zu bestimmten gesetzlich geschützten Artengruppen im Landkreis Göppingen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Weitere Informationen zum Artenschutz in Baden-Württemberg (Artvorkommen, Rote Listen, Schutzprogramme):

Hinweis:
Sollten Sie ein verletztes, hilfloses oder krankes Tier finden, informieren Sie uns bitte. Wir nennen Ihnen die entsprechenden Artexperten, die sich um die weitere Pflege kümmern.

Haltung und Besitz von geschützten Tieren:

Für die Haltung und den Besitz eines nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders oder streng geschützten Tieres bedarf es einer CITES-Bescheinigung. Dies ist ein Handelsdokument und praktisch der "Personalausweis" eines geschützten Tieres. Sie gilt als Besitzberechtigung und muss bei jedem Besitzerwechsel mitgegeben werden.

Wer zulässigerweise Wirbeltiere einer besonders oder streng geschützten Art erwirbt oder hält, muss dies unverzüglich dem Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich melden. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standortes des Tieres sowie dessen Tod müssen gemeldet werden. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Formular:

Meldeformular nach § 7 BArtSchV (82,9 KB)

Informationen zu Ein- und Ausfuhrregeln geschützter Tier- und Pflanzenarten oder daraus hergestellten Produkten:

Gewerbliches Sammeln von Pflanzen

Das Sammeln von wild lebenden Tieren und Pflanzen der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke ist erlaubnispflichtig. Enstprechende Anträge können beim Landratsamt Göppingen als zuständige Naturschutzbehörde gestellt werden.
Das Erlaubnisverfahren kann auch elektronisch über das Verwaltungsportal Baden-Württemberg "service-bw" durchgeführt werden.