Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren
Erläuterungen
Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht notwendig.
Weitere Informationen:
Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
- bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t