Teilhabeplanung

Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt Inklusion als zentrales Handlungsprinzip. Menschen mit und ohne Behinderung sollen von Kindesalter an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt miteinander leben. Mit der Teilhabeplanung trägt das Kreissozialamt dafür Sorge, dass die Angebote der Behindertenhilfe im Landkreis Göppingen laufend weiterentwickelt werden.

Freizeit und Inklusion

Freizeit und Inklusion

Freizeit und Inklusion für Menschen mit und ohne Behinderung​

Menschen mit und ohne Behinderung wollen im Landkreis Göppingen gut miteinander leben. Oftmals möchten sie auch ihre Freizeit gemeinsam verbringen. Eine Zusammenstellung der Freizeit- und Urlaubsangebote im Landkreis Göppingen für Menschen mit und ohne Behinderung informiert über die Möglichkeiten im Landkreis.
 
Freizeit- und Urlaubsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung

Inklusionspreis Landkreis Göppingen

Inklusionspreis Landkreis Göppingen 2024

Jetzt bewerben – bis zum 31.03.2024

Vereine, Gruppen oder Leistungsträger aus dem Landkreis Göppingen können sich bewerben oder vorgeschlagen werden, die sich zum einen besonders erfolgreich um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung (auch mit psychischer Behinderung) im Freizeitbereich bemühen
und zum anderen ehrenamtlich arbeiten und/oder ein besonderes Projekt entwickelt haben.
Das Preisgeld von insgesamt 3.000 €, das die Hohenstaufenstiftung zu 2/3 und der Landkreis zu 1/3 bereitstellen, wird auf drei Preisträger aufgeteilt.
Eine unabhängige Jury, die sich aus zwei Vertretern der Hohenstaufenstiftung, einer Vertretung des Landratsamts und einer Vertretung von Menschen mit Behinderungen zusammensetzt, sucht aus allen Einsendungen die Gewinner aus.
Die Preisverleihung findet am Mittwoch, 15. Mai 2024 abends im Hohenstaufensaal des Landratsamts Göppingen statt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung elektronisch bis zum 31.03.2024 über diesen Anmelde-Link ein.

Verleihung des Inklusionspreises 2022

Gruppenbild, Preisträger des Inklusionspreises 2022 mit Urkunden und symbolischen Schecks
Landrat Wolff und Dr. Grebner (Mitte) mit den Preisträgern des Inklusionspreises 2022

Am Mittwoch, 04. Mai 2022 waren die Preisträger eingeladen ihre Urkunden und Preise in Form von symbolischen Schecks im Rahmen einer Verleihungsfeier im Hohenstaufensaal des Landratsamtes entgegenzunehmen. Landrat Edgar Wolff und Herr Dr. Grebner von der Hohenstaufenstiftung haben die Preise verliehen. 
Der dritte Platz mit einem Preisgeld von 500 € wurde dem TV Altenstadt 1873 e.V. mit dem Projekt „Inklusiver Begegnungs- und Bewegungspark an der Fils“ verliehen. Die offizielle Eröffnung des Begegnungs- und Bewegungsparks in Altenstadt lag erst wenige Tage zurück (01.05.2022). Das Projekt wurde federführend vom TV Altenstadt geleitet und hat noch sechs weitere Partner: Den Stadtbehindertenring Geislingen „STeiGle“, den Stadtjugendring Geislingen, den Skatepark Geislingen, den Jugendgemeinderat Geislingen, den Kreisjugendring Göppingen und die Samariterstiftung Altenstadt.
Der zweite Platz mit einem Preisgeld von 1000 € wurde an den Verein Viadukt – Hilfe für psychisch Kranke mit dem Projekt „PAN – das Leben ist ein Abenteuer“ verliehen. Seit dem Jahr 2019 gibt es beim Verein Viadukt dieses Projekt. Zwei Studenten der Sozialen Arbeit, Ina Schraml und Sandro Rotelli, betreuen das Projekt bei Viadukt. Die Betreuerinnen und Betreuer helfen Freizeitaktivitäten in und um Göppingen kennenzulernen und neue Dinge auszuprobieren. Die Inklusion von Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Suchterkrankung ist ein wichtiges Thema, das hier angegangen wird. Damit leistet Viadukt einen besonderen Beitrag um 18-30-jährige Erwachsene mit diesem Hintergrund wieder in das „normale“ Leben zu integrieren, Neues zu entdecken und Freundschaften zu knüpfen.
Der erste Platz mit einem Preisgeld von 1500 € ging dieses Jahr an den CVJM Ebersbach/Fils e.V. mit dem Projekt „Gemischtes, inklusives Sommerzeltlager für Kinder der 4.-7. Klasse“. Im Jahr 1997, also vor 25 Jahren, haben zum ersten Mal – auf Initiative eines ehrenamtlichen Mitarbeiters– Kinder mit Handicap auf einem Sommerzeltlager beim CVJM Ebersbach/ Fils teilgenommen. Jedes Jahr sind zwei bis fünf Kinder mit Handicap auf dem Sommerzeltlager dabei, jeweils ein ehrenamtlicher Mitarbeiter ist für das Kind mit geistiger oder körperlicher Behinderung verantwortlich. Das gesamte Zeltlager wird von Ehrenamtlichen konzipiert, geplant und durchgeführt und findet auf wechselnden Zeltplätzen statt. Aufmerksamkeit, Respekt und die wertschätzende Begleitung Einzelner werden als zentrale Aufgabe der Mitarbeitenden gesehen. Die pädagogische Zielsetzung beinhaltet Begegnung, gemeinsames Erleben und selbstverständliches Miteinander-Umgehen.
 

Wegweiser für Menschen mit Behinderungen

Wegweiser für Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen des Teilhabeplans hat der Landkreis Göppingen auch einen "Wegweiser für Menschen mit Behinderungen" erstellt. Die Broschüre bietet einen Überblick und Orientierung über das weit verzweigte Netzwerk der Unterstützungsangebote im Landkreis Göppingen. Themen sind z. B. Beratungs- und Förderangebote für Kinder und Jugendliche, Arbeiten und Wohnen, finanzielle Hilfen und Vergünstigungen, Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen.

Wegweiser für Menschen mit Behinderungen (Titelblatt)

Download Wegweiser (2,497 MB)

Kreisbehindertenbeauftragte

Die Kreisbehindertenbeauftragte setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis Göppingen ein.
Eine Beratung erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.

Zur Seite der Kreisbehindertenbeauftragten ...

Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen

Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen

Teilhabeplan zum Download

Der Kreistag hat am 04.05.2018 einstimmig die Fortschreibung desTeilhabeplans für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Göppingen beschlossen. Am Planungsprozess waren Vertreter von Behindertenhilfeinstitutionen, Vertreter von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, von Städten und Gemeinden, von Kreistagsfraktionen sowie Vertreter der Landkreisverwaltung Göppingen aktiv beteiligt.

Der Landkreis wird die Maßnahmen im Dialog mit allen Partnern im Interesse einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der vorhandenen Versorgungsstrukturen im Landkreis Göppingen umsetzen.

Der erste Teil des Planwerks bezieht sich auf die Lebenslagen und die Teilhabe von Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung (Teil A), während sich der zweite Teil (TeilB) mit dem Personenkreis der Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung beschäftigt. Im Anhang befinden sich Förderrichtlinien des Landkreises Göppingen, welche sich auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung beziehen.