Verpflichtungserklärung

Voraussetzungen

Um von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum für eine Besuchsreise zu erhalten, benötigen die Staatsangehörigen von zahlreichen Ländern eine Verpflichtungserklärung. Darin verpflichtet sich eine im Bundesgebiet lebende Person, die Kosten des Lebensunterhaltes des Gastes während dessen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Ernährung, Wohnung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Soweit die eingeladene Person nicht selbst über eine Krankenversicherung verfügt, welche auch Behandlungskosten in Deutschland übernimmt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.

Vorzulegende Unterlagen

  • Antragsformular Verpflichtungserklärung (429,6 KB)
    (Hinweis: Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern. Bitte beachten Sie, dass das Formular dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden muss!)
  • Ausweis / Reisepass
  • aktueller Einkommensnachweis (die letzten drei Lohnabrechnungen bzw. bei Selbständigen eine Bescheinigung des Steuerberaters)

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.