Landesweiter Biotopverbund

Im Rahmen der Verabschiedung eines Gesetzespakets zum Erhalt der Artenvielfalt im Land (Biodiversitätsstärkungsgesetz) zum 31. Juli 2020 wurde das Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) geändert. Gemäß § 22 NatSchG soll ein funktionaler Biotopverbund stufenweise auf mindestens 15 Prozent der Landesoffenlandfläche bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden

Für die Umsetzung werden die Kommunen aufgefordert Biotopverbundplanungen zu erstellen oder ggf. ihre Landschafts- und Grünordnungspläne anzupassen. Das Land stellt den Kommunen bei der Planerstellung sowie auch bei der Maßnahmenumsetzung umfangreiche Fördermittel und Arbeitshilfen zur Verfügung. Die Biotopverbundplanungen, die über die LPR mit jeweils 90 Prozent gefördert werden, sollen mithilfe eines Musterleistungsverzeichnisses ausgeschrieben und an ein Fachbüro vergeben werden. Die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Biotopverbundmaßnahmen ist jeweils zu 70 Prozent über die LPR förderfähig, die restlichen 30 Prozent können dem kommunalen Ökokonto angerechnet werden.

Unterstützung der Kommunen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft setzt in der Umsetzung des Biotopverbunds in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Es stellt für die Umsetzung des Biotopverbunds auf kommunaler Ebene dem Landschaftserhaltungsverband eine Stelle zur Verfügung. Der Vorstand des Landschaftserhaltungsverbands hat die Stelle Mitte 2020 mit Frau Klink besetzt. Die Biotopverbundmanagerin berät und unterstützt die Kommunen fachlich bei der Erstellung der Biotopverbundplanungen. Im Jahr 2022 wurde in der Pilotkommune Göppingen die erste Planung fertiggestellt, weitere Planungen sollen folgen.

Biotopverbundmaßnahmen

Bereits während in den verschiedenen Kommunen die Erstellung der Biotopverbundpläne läuft, stellt das Regierungspräsidium Stuttgart für die Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen ein Sonderbudget zur Verfügung. Die Projekte decken z.T. den Bedarf an Umweltschutmaßnahmen ab, die beim LEV, Naturschutzverbänden und den Umweltbehörden bereits länger auf eine Umsetzung warten und für die keine Detailplanung erforderlich ist. Zukünftig sollen dann auch konkrete Maßnahmenvorschläge aus den Biotopverbundplanungen umgesetzt werden.

Mahdgutübertragung
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Grabenherstellung
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Sukzession auf Magerrasen vor der Pflege
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