Betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Unter rechtlicher Betreuung wird die rechtliche Vertretung einer Person verstanden, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.

Was macht die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde

  • berät allgemein in allen Fragen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sowie zu betreuungsvermeidenden Maßnahmen durch die Vermittlung anderer Hilfen
  • leistet Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen einschließlich der Möglichkeit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift auf diesen Dokumenten.
  • unterstützt die Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren und schlägt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine für die Ausübung der rechtlichen Betreuung geeignete Person vor.
  • unterstützt und berät Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigte Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Wer kann eine rechtliche Betreuung führen?

In Frage kommen

Auf die Wünsche der betroffenen Person soll hierbei vorrangig Rücksicht genommen werden.
Da die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ein gerichtliches Verfahren ist, entscheidet das zuständige Amtsgericht darüber, wer die rechtliche Betreuung übernimmt.

Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?

Für sich selbst können Sie eine rechtliche Betreuung beantragen. Für eine andere Person, die aus Ihrer Sicht hilfebedürftig ist (z. B. für einen Familienangehörigen) können Sie eine rechtliche Betreuung anregen.Gegen den Willen einer volljährigen Person kann keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, es sei denn, sie ist nicht in der Lage, ihre eigene Hilfsbedürftigkeit zu erkennen.Fragebogen zur Einrichtung einer rechtliche Betreuung (580,3 KB)

Wo kann man eine rechtliche Betreuung beantragen/anregen?

Den Antrag / die Anregung können Sie schriftlich oder mündlich an das Amtsgericht – Betreuungsgericht – stellen. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts der zu betreuenden Person.Unter folgendem Link finden Sie das zuständige Amtsgericht in der Angelegenheit Betreuungssachen: Justitzportal des Bundes und der Länder

Wie kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden?

Durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

Was sind andere Hilfen?

Alle Hilfen, bei denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht erforderlich ist. Solche findet die betroffene Person z.B. bei:

  • Familienangehörigen, Bekannten oder Sozialen Diensten, welche die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen, z. B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen (Rente, Sozialleistungen) oder der Steuererklärung.
  • Schuldnerberatungsstellen, die bei Vorliegen einer Schuldenproblematik Unterstützung leisten und gegebenenfalls eine Schuldenregulierung veranlassen.

Broschüren zum Betreuungsrecht