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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Sicherheitsprüfung (SP)

SP-Schild mit PrüfmarkeSicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO                                         

Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor. 

SP-pflichtige Fahrzeuge sind:

  • Kraftomnibusse oder Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • Kfz zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5 t 
  • Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 10 t

Prüffristen

Die Sicherheitsprüfung erfolgt bei:

  • Kraftomnibussen:
    erstmals 18 Monate nach Erstzulassung, weitere Prüfungen erfolgen jeweils alle 3/6/9 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Kfz zur Güterbeförderung mit zul. Gesmatmasse > 7,5 t und < 12 t:
    erstmals 42 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Kfz zur Güterbeförderung mit zul. Gesamtmasse > 12 t:
    erstmals 30 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Anhänger mit zul. Gesamtmasse > 10 t:
    erstmals 30 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Wichtige Hinweise

Die nach erfolgter SIcherheitsprüfung zugeteilte Prüfmarke wird auf einem eigenen Prüfschild und nicht wie die HU-Plakette auf dem Kennzeichen angebracht. Dennoch hat die Zulassungsbehörde bei jedem Zulassungsvorgang zu kontrollieren, ob die jeweiligen Prüffristen eingehalten sind.

Aus diesem Grund ist bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs stets auch das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mitvorzulegen.

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde


 

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