Eingriffsregelung und Landschaftsplanung
Schutz von Natur und Landschaft vor Eingriffen
Ziele der Eingriffsregelung und der Landschaftsplanung
Die Eingriffsregelung des Bauplanungs- und Naturschutzrechtes soll dem Verbrauch von Natur und Landschaft durch Eingriffe entgegenwirken und helfen, unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren.
Die Landschaftsplanung dagegen dient der gesamträumlichen Entwicklungsplanung des Naturschutzes sowohl für den unbesiedelten wie für den besiedelten Bereich.
In der Eingriffsregelung sind zwei Rechtsbereiche zu unterscheiden:
- Eingriffe durch Bauvorhaben im Außenbereich (z. B. Straßenbau, Windkraftanlagen, Leitungstrassen) und die erforderliche Kompensation richten sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
- Kompensations- und Ökokonto-Maßnahmen für Bebauungspläne werden nach dem Baugesetzbuch festgesetzt und von den Kommunen verwaltet.
Ökokonto im Außenbereich
Während es in der kommunalen Bauleitplanung schon seit 1998 die Möglichkeit gibt, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und später einem Bebauungsplan zuzuordnen (kommunale Ökokonten), ist diese Möglichkeit im naturschutzrechtlichen Außenbereich neu. Die dazugehörige Ökokonto-Verordnung ist am 01.04.2011 in Kraft getreten.
Vorhabensträger können jetzt schon im Vorfeld Kompensationsmaßnahmen durchführen und dann angerechnet bekommen, wenn sie einen Eingriff planen. Aber auch alle anderen Grundstückseigentümer können solche Maßnahmen durchführen und bei Bedarf einem bauwilligen Vorhabensträger verkaufen (sowohl mit Grund und Boden als auch nur die Maßnahme an sich). Das neue Ökokonto im Außenbereich ist damit handelbar.
Weitere Informationen hierzu sowie den Antrag auf vorgezogene Umsetzung einer Ökokonto-Maßnahme finden Sie unter
Kompensationsverzeichnis für den Außenbereich
Die Untere Naturschutzbehörde führt sowohl die vorgezogenen Ökokonto-Maßnahmen als auch die Kompensationsmaßnahmen, die schon einem Eingriffsvorhaben zugeordnet worden sind, in einem landeseinheitlichen Kompensationsverzeichnis, welches öffentlich einsehbar ist. Sie finden das Kompensationsverzeichnis für den Landkreis Göppingen unter den beiden folgenden sogenannten Abteilungen im Internet:
Abteilung Eingriffskompensation (für bereits zugeordnete Maßnahmen)
Abteilung Ökokonto (für vorgezogene Maßnahmen)
Hinweis: Das Kompensationsverzeichnis befindet sich im Aufbau. Es enthält außerdem nicht die kommunalen Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung.
Weiterführende Informationen
Für nähere Informationen über die Eingriffsregelung und die Landschaftsplanung besuchen Sie bitte die offizielle Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Hier finden Sie auch von der LUBW erarbeitete Arbeitshilfen sowie für die Landschaftsplanung bedeutsame Sach- und Geo-Informationen:
LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz)
