Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg
Förderung von Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege im Landkreis Göppingen
Was wird gefördert?
Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde
Antragsunterlagen nach der Landschaftspflegerichtlinie
Stiftung Naturschutzfonds des Landes Baden-Württemberg
Weiterführende Informationen
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, werden in erster Linie über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg mit Landesmitteln gefördert. Teilweise erfolgt auch eine Kofinanzierung durch die Europäische Union (EU).
Die Mittel der LPR werden in der Regel für Flächen und Maßnahmen von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung, vorrangig in Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht, verwendet. Für breitflächig wirkende Umweltmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft stehen Förderprogramme der Land- und Forstverwaltung zur Verfügung, insbesondere der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) sowie die Umweltzulage Wald.
Die Landschaftspflegerichtlinie fördert verschiedene Maßnahmenbereiche, die in der Richtlinie wie folgt unterteilt sind:
- Teil A: Vertragsnaturschutz über 5-jährige Pflege- und Bewirtschaftungsverträge, in der Regel zwischen Landwirten und der Naturschutzverwaltung,
- Teil B: jährliche Zuschüsse für Anlage und Pflege von Biotopen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen durch Kommunen, Verbände, Landwirte, Privatpersonen,
- Teil C: Grunderwerb naturschutzwichtiger Flächen,
- Teil D: Investitionen, z.B. Maschinen oder bauliche Anlagen zur Landschaftspflege,
- Teil E: Dienstleistungen, z.B. Biotopverbund-, Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.
Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde:
Das Landratsamt Göppingen ist als untere Naturschutzbehörde grundsätzlich für die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie im Landkreis Göppingen zuständig. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:
- Initiierung von Maßnahmen,
- Beratung von Vertragsnehmern und Antragstellern,
- Abschluss von Landschaftspflegeverträgen,
- Auftragsvergabe,
- Prüfung und Bewilligung von Anträgen,
- Auszahlung der Zuwendungen
- jährliche Aufstellung des „Kreispflegeprogrammes“ durch Zusammenführen der Verträge, Anträge und Aufträge.
Antragsunterlagen nach der Landschaftspflegerichtlinie
Nachfolgende Unterlagen werden vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen werden:
LPR-Anhang 5.0 Mantelantrag (83.5 KB) (Word-Dokument)
LPR-Anhang 5.1 Teil A (Vertragsnaturschutz über zwischengeschaltete Stelle) (131 KB) (Word-Dokument)
LPR-Anhang 5.2 Teil B1 (Artenschutz und Biotopgestaltung) (104 KB) (Word-Dokument)
LPR-Anhang 5.3 Teil B2 (Biotoppflege) (103.5 KB) (Word-Dokument)
LPR-Anhang 5.4 Teil C (Grunderwerb) (56.5 KB) (Word-Dokument)
LPR-Anhang 5.5 Teil D und E (Investition und Dienstleistung) (87 KB) (Word-Dokument)
Stiftung Naturschutzfonds des Landes Baden-Württemberg
Die Stiftung Naturschutzfonds des Landes Baden-Württemberg fördert u. a. innovative Naturschutzmaßnahmen mit Modellcharakter. Des Weiteren fördert die Stiftung im Rahmen von zweckgebundenen Ausgleichsabgaben für Eingriffe in Natur und Landschaft Naturschutzmaßnahmen zur Aufwertung von Natur- und Landschaft.
Weiterführende Informationen
Für nähere Informationen über die Landschaftspflegerichtlinie besuchen Sie bitte die offizielle Homepage des Infodienstes Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum (LEL) Schwäbisch Gmünd:
LEL Schwäbisch Gmünd
Nähere Informationen über die Stiftung Naturschutzfonds erhalten Sie auf der offiziellen Homepage des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg:
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
