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27.05.2010 Illegaler Hundehandel erneut unterbunden - zwei Französische Bulldoggen gerettet


Tierschutz - Nach Hinweisen aus der Bevölkerung am Vormittag des 26.05.2010 und unverzüglichen Ermittlungen meherer Veterinärämter und der Polizei konnten gegen Mittag ein Hund und ein Hundewelpe, drei Mobiltelefone, zwei EU-Heimtierausweise ohne Besitzereintragungen sowie verschiedene weitere Utensilien eines Hundehändlers beschlagnahmt und die illegale Tätigkeit damit erneut unterbunden werden.

Hundewelpe

Am 26.05.2010 wurde dem Veterinäramt Göppingen bekannt, dass ein einschlägig vorbestrafter Hundehändler mit Wohnsitz im Großraum Geislingen seinen illegalen Welpenhandel vom Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen aus möglicherweise wieder aufgenommen hat. Am Nachmittag des 26.05. sollten zwei Hunde im Großraum Stuttgart veräußert werden. In einer unverzüglichen, konzertierten Aktion wurden Ermittlungen seitens des Veterinäramtes Göppingen bzgl. des Wohnortes des Hundehändlers und seitens des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises bzgl. eines dortigen regelmäßigen Aufenthaltsortes eingeleitet sowie ein weiterer, möglicher Aufenthaltsort im Rems-Murr-Kreis durch Amtstierärzte und die Polizei überwacht. Der Hundehändler wurde dann beim Transport von zwei Französischen Bulldoggen, einer jungen Hündin und einem Welpen, durch die Autobahnpolizei Weinsberg angehalten. Das Veterinäramt Göppingen hat daraufhin die zwei Hunde sowie drei Mobiltelefone, eine Digitalkamera und verschiedene weitere Utensilien und Dokumente beschlagnahmt. Die Hunde wurden tierärztlich untersucht, versorgt und in das Tierheim Göppingen verbracht. Die Tiere zeigten Erbrechen, waren transportbedingt gestresst und durstig. Die Hündin litt zudem unter einer Beinverletzung. Das Landratsamt beabsichtigt die Hunde einzuziehen, sodass sie nach Genesung an zuverlässige Halter vermittelt werden können.

Der Hundehändler hat den Vorwurf des erneuten illegalen Hundehandels bestritten und erklärt, er würde einen Hund zum Hundefrisör und den anderen in eine Klinik fahren. Nach den zwischenzeitlichen Ermittlungen können jedoch mehrere Verkaufsannoncen in einschlägigen Internetportalen dem Hundehändler und den beschlagnahmten Hunden eindeutig zugeordnet werden.

Der Hundehändler war bereits von 1999 – 2001 im Ostalbkreis und im Rems-Murr-Kreis tätig, wobei ihm der illegale Hundehandel durch die zuständigen Behörden bereits untersagt worden war und eine entsprechende strafrechtliche Verurteilung folgte. 2007 begann er erneut Hundewelpen aus Ungarn ohne die vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen und Bescheinigungen nach Deutschland zu verbringen. Die Hunde wurden überregional in Kleinanzeigen im Internet sowie in einschlägigen Zeitschriften zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten. Die Hunde wurden sodann überwiegend durch den Händler selbst im Auto zu den Käufern verbracht. Neben den langen Transportwegen beim Import mussten die Tiere somit weitere Strapazen bei den langen Ausfahrten ertragen. Daher und infolge der häufig zu frühen Trennung vom Muttertier sowie unterlassener tierärztlicher Untersuchungen und Behandlungen waren die Hunde häufig geschwächt und krank. Einzelne Tiere sind schließlich trotz folgender tierärztlicher Behandlung bei den jeweiligen Käufern verendet. Das Veterinäramt des Landratsamtes Göppingen untersagte dem Hundehändler diese illegale Tätigkeit im März 2008 und erstattete Strafanzeige. Wegen Uneinsichtigkeit musste das Veterinäramt Göppingen ihm dennoch anschließend mehrfach die Wohnung gewaltsam aufbrechen und Hundewelpen beschlagnahmen sowie versorgen. Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Geislingen wurde der Hundehändler im April 2009 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen illegalen Hundehandels sowie gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei verurteilt.

Das Veterinäramt nimmt den Vorfall zum Anlass für nachfolgende Tipps zum Kauf von Hunden: 

  • Achten sie beim Hundekauf auf die Herkunft der Tiere. 
  • Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen Rassehunde zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten werden oder Ihnen der Züchter die Zuchtstätte nicht zeigen kann. 
  • Welpen dürfen keinesfalls vor der achten Lebenswoche vom Muttertier getrennt werden. 
  • Viele der zu früh abgesetzten Welpen sind aufgrund fehlender Sozialisierungs- und Prägephase verhaltensgestört. 
  • Welpen aus Osteuropa sind häufig zu früh abgesetzt und krank. 
  • Das Geld, das Sie beim Welpenkauf sparen, müssen sie meist mehrfach für spätere notwendige tierärztliche Behandlungen bezahlen. 
  • Viele der importierten Hunde sind nicht nur Träger von Parasiten und hierzulande unbekannter Tierseuchen sondern auch von Zoonosen, die auf den Menschen übertragbar sind.
  • Rassehunde sollten nur bei einem im Verband organisierten Züchter erworben werden. 
  • Hunde können in den Tierheimen und bei Züchtern in der Regel zum "Gassigehen" usw. im Vorfeld eines Kaufs besucht werden, um das jeweils passende Wesen zu Frauchen bzw. Herrchen zu erkunden 

Ansprechpartner:

Stephan Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73037 Göppingen
Telefon: 07161-202-708
E-Mail:

Weiterführende Links:
  • Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
  • Tierschutz


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