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Sammel-Erlaubnis
Sammel-Erlaubnis
Informationen über das Aneignen von wild lebenden Tieren, Pflanzen und Früchten
Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?
Das Sammeln von wild lebenden Tieren und Pflanzen der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke bedarf, unbeschadet der Rechte Dritter, der Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Unter "Sammeln" ist das gezielte Entnehmen zu verstehen.
Entsprechende Anträge können beim Landratsamt Göppingen als zuständige Naturschutzbehörde für den Landkreis Göppingen gestellt werden.
Elektronisches Erlaubnisverfahren
Das Erlaubnisverfahren kann mittlerweile auch elektronisch über das Verwaltungsportal Baden-Württemberg "service-bw" durchgeführt werden.
