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Vermittlungsgenehmigung
Vermittlungsgenehmigung
Informationen über die gewerbliche Verbringung von Abfällen
Wann besteht eine Genehmigungspflicht?
Wer die Verbringung von Abfällen für Dritte (z. B. Abfallerzeuger) zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage vermitteln will, ohne selbst im Besitz dieser Abfälle zu sein, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde (sogenannte Maklergenehmigung).
Entsprechende Anträge können beim Landratsamt Göppingen als zuständige Behörde für die im Landkreis Göppingen ansässigen Gewerbebetriebe gestellt werden.
Elektronisches Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren kann mittlerweile auch elektronisch über das Verwaltungsportal Baden-Württemberg "service-bw" durchgeführt werden.
