Maklererlaubnis
Voraussetzungen für die Erteilung einer Maklererlaubnis
Allgemeine Informationen
Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
- das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
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- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- gewerbliche Räume, Wohnräume,
- Darlehen, Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft (also inländische Investmentanteile) und von ausländischen Investmentanteilen,
- den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, insbesondere geschlossene Immobilienfonds, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,
- den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft (etwa stille GmbH-Anteile, KG-Anteile, geschlossene Immobilienfonds oder von verbrieften Forderungen gegen solche Gesellschaften),
- die gewerbsmäßige Anlageberatung (auch ohne Vermittlung) über in- und ausländische Investmentanteile
- diejenigen, die gewerbsmäßig als
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- Bauträger tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
- Baubetreuer tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.
Zuständige Stelle im Landkreis Göppingen
Ausschließlich das Landratsamt Göppingen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nationalpass bei ausl. Staatsangehörigen Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Hinweis: Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) beizubringen. Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug, der Gesellschaftsvertrag benötigt.
Erlaubnisträger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.
Kosten
Die Gebühr für das Erlaubnisverfahren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Erlaubnis. Sie liegen zwischen 100 € (Anlageberatung) und 2.500 € (gesamter Umfang).
Hinweis: Wird die Erlaubnis nicht erteilt, wird eine Gebühr für die erfolgte Bearbeitung erhoben.
Sonstiges
Auch nach Erteilung der Erlaubnis gelten für Makler und Bauträger eine Reihe von Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung nach § 16 MaBV.
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Gewerberecht)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
