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Reisegewerbe

Voraussetzungen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte

Allgemeine Information

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Ein Reisegewerbe betreibt i.d.R. der Gewerbetreibende, der bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbietet (z.B. Haustürvertreter, Händler auf Märkten, Schausteller,). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.

 

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.

 

Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

 

 

Zuständige Stelle

 

je nach Wohnort: Stadt Eislingen/Fils, Göppingen oder Geislingen/Steige, Landratsamt Göppingen

 

 

Verfahrensablauf

 

Die Reisegewerbekarte ist persönlich zu beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise beim Landratsamt.

 

 

Erforderliche Unterlagen

 

  • Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als drei MonateMonate)

         wenn Sie mit offenen Lebensmitteln umgehen oder handeln benötigen Sie weiter eine

 

  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

 

         wenn Sie als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich

 

  • Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung

 

Hinweis: Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V.), sind die Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.

 

 

Kosten

 

Befristung:
1 Jahr    100 €

2 Jahre 150 €

3 Jahre 200 €

unbefristet 250 € bis 1.000 €

 

 

Amt, Ansprechpartner

 

Rechts-und Ordnungsamt

Ansprechpartner Abt. 3 (Gewerberecht)      

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