Reisegewerbe
Voraussetzungen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte
Allgemeine Information
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
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Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Ein Reisegewerbe betreibt i.d.R. der Gewerbetreibende, der bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbietet (z.B. Haustürvertreter, Händler auf Märkten, Schausteller,). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.
Zuständige Stelle
je nach Wohnort: Stadt Eislingen/Fils, Göppingen oder Geislingen/Steige, Landratsamt Göppingen
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte ist persönlich zu beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise beim Landratsamt.
Erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate)
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Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als drei MonateMonate)
wenn Sie mit offenen Lebensmitteln umgehen oder handeln benötigen Sie weiter eine
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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
wenn Sie als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich
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Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Hinweis: Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V.), sind die Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.
Kosten
Befristung:
1 Jahr 100 €
2 Jahre 150 €
3 Jahre 200 €
unbefristet 250 € bis 1.000 €
Amt, Ansprechpartner
