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Abwasserabgabe

Allgemeine Informationen des Umweltschutzamts über die Abwasserabgabe

Gründe für die Erhebung der Abwasserabgabe

Mit der Abwasserabgabe sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen und Regenwasserbehandlung zu verbessern. Die Abwasserabgabe wird erhoben für

  • Einleitungen von gereinigtem Schmutzwasser aus Kläranlagen ins Gewässer,
  • Einleitungen von Niederschlagswasser, außer die Regenwasserbehandlung entspricht dem Stand der Technik, d. h. mindestens 90 Prozent des notwendigen Beckenvolumens sind erstellt,
  • Kleineinleitungen von Schmutzwasser, außer die Anlage entspricht dem Stand der Technik und deren ordnungsgemäße Schlammbehandlung ist sichergestellt.

Berücksichtigung von Investitionen im Abwasserbereich

Bestimmte Investitionen im Abwasserbereich können mit der erhobenen Abwasserabgabe verrechnet werden. Dies sind bei der Schmutzwasserabgabe aus Kläranlagen im Wesentlichen:

  • Verbesserung der Abwasserreinigung, d. h. Schmutzfrachtreduzierung in das Gewässer.
  • Auflösung vorhandener Einleitungen und Anschluss an eine Kläranlage, die dem Stand der Technik entspricht.
  • Maßnahmen zur Verringerung des Verdünnungsanteils im Schmutzwasser, d. h. Beseitigung von Fremdwasser im Kanalnetz.

Bei der Niederschlagswasserabgabe können ebenfalls Investitionen in die Regenwasserbehandlung verrechnet werden.

Die Investitionen für diese Maßnahmen können mit der jeweiligen Abwasserabgabe verrechnet werden, die im Zeitraum von drei Jahren vor der Inbetriebnahme der entsprechenden Maßnahme fällig war.

Amt, Ansprechpartner

Umweltschutzamt

Ansprechpartnerliste

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