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Nahverkehrsplan
Nahverkehrsplan
Landkreis Göppingen
Aufgaben der Landkreisverwaltung
Nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sind die Landkreise als Aufgabenträger für den Nahverkehr zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen verpflichtet. Der Plan umfasst eine Aufarbeitung der Verkehrsstrukturen und öffentlichen Verkehrsangebote (Bus/Bahn) im Landkreis. Diese werden nach bundesweit anerkannten Kriterien bewertet, woraus sich Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung ableiten.
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Göppingen wurde 1999 vom Kreistag beschlossen. Dabei wurde im Grundsatz ein gutes ÖPNV-Angebot attestiert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsangebote umfassen im wesentlichen:
- Ergänzung der Fahrpläne bei Vorlage erheblicher Angebotsdefizite (Einzelmaßnahmen)
- Über das Grundangebot hinausreichende Verbesserungen sehen die Neuorganisation und Vertaktung bestehender Linien im Rahmen abgestimmter Angebotsfahrpläne vor (Teilraumkonzepte).
- Einrichtung von Zusatzverkehren nach dem üblichen Betriebsschluss an Wochenenden (Spätbus)
- Tarifliche Kooperation Bus/Schiene und zum Verkehrsverbund Stuttgart (1 Fahrkarte - "KombiTicket")
- Verbesserung der Fahrgastinformation (Elektronische Fahrplanauskunft EFA, Anschlusssicherung)
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