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Anlagen- und Betriebssicherheit

Informationen zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Bestimmte Anlagen sind für die Beschäftigten eines Unternehmens oder für Dritte mit Gefahren verbunden. Solche Anlagen gelten als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

Überwachungsbedürftige Anlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen sind z. B.

  • Dampfkesselanlagen,
  • Druckbehälteranlagen,
  • Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,
  • Aufzugsanlagen,
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder
  • Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Verordnung über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen - die Betriebssicherheitsverordnung - regelt die Anforderungen, die an die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zu stellen sind. Die Montage, die Installation und der Betrieb bestimmter Anlagen bedarf einer Erlaubnis. Eine Erlaubnis ist auch erforderlich für eine wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder eine Änderung der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflußt.

Erlaubnispflicht

Unter die Erlaubnispflicht fallen folgende Anlagen:

  • Dampfkesselanlagen, die befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C beinhalten,
  • Füllanlagen mit Druckgeräten zum Abfüllen von Druckgasen in ortsbewegliche Druckgeräte zur Abgabe an Andere mit einer Füllkapazität von mehr als 10 kg/h,
  • Füllanlagen zum Befüllen von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen mit Druckgasen (Gas-Tankstellen),
  • Lageranlagen, Füllstellen und Tankstellen für leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeiten und
  • ortsfeste Flugfeldbetankungsanlagen.

Erlaubnisantrag

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Anlage errichten und betreiben wollen, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung einreichen. Ein entsprechendes Antragsformular steht unten zum Download bereit. Dem Antrag sind anlagenspezifisch verschiedene Unterlagen beizufügen. Die nachstehenden Checklisten sollen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Antragsunterlagen helfen. Ein vollständiger Antrag trägt wesentlich zur Beschleunigung des Erlaubnisverfahrens bei!

Downloads

  • Antrag auf Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung (WORD-Formular)  (84 KB)
  • Checkliste Antragsunterlagen für Dampfkesselanlagen (PDF) (15.9 KB)
  • Checkliste Antragsunterlagen für Füllanlagen (PDF) (18.5 KB)
  • Checkliste Antragsunterlagen für Anlagen zum Umgang mit leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten (PDF) (12.8 KB)

Amt, Ansprechpartner

Umweltschutzamt

Ansprechpartnerliste

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