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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Führerscheinstelle - Begleitetes Fahren ab 17

FahranfängerinBegleitetes Fahren ab 17

Bisheriger Modellversuch wird in bundesweites Dauerrecht überführt

Zum 1. Januar 2011 wurde der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" in bundesweites Dauerrecht überführt.

Wer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE erwerben möchte, kann am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Jugendliche erhalten damit die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn sie dabei von mindestens einer namentlich benannten Person (Begleitperson), die den erforderlichen Anforderungen entspricht, begleitet werden.

Die Begleitperson soll vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Jugendlichen Sicherheit beim Fahren zu geben und ihm Rat und kurze Hinweise zu erteilen.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • muss mindestens 16,5 Jahre alt sein, um mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – dies sind in der Regel die Eltern – den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Begleitauflage stellen zu können,
  • darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Verfahrensablauf

Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen wollen, wenden Sie sich an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.

Zusätzlich muss der "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag am Begleiteten Fahren ab 17" ausgefüllt werden.

Diese Anträge sind ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort einzureichen.

Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt 
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Zusätzlich muss für jede Begleitperson das Formular Anlage zum Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalien und Unterschrift
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Frist/Dauer

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung.

Kosten/Leistung

Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

  • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
  • für die Überprüfung einer Begleitperson: je 10,00 Euro
  • für die Auskunft über eine Begleitperson im Verkehrszentralregister: je 3,30 Euro

Rechtsgrundlagen

  • § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung)
  • §§ 48a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) (Voraussetzungen)  

Formulare

Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern.

Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (PDF) (26.8 KB) 

Beiblatt für eine Begleitperson (PDF) (38.2 KB) 

Amt, Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Ansprechpartner/innen der Führerscheinstelle

 

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