Opferpension
Monatliche besondere Zuwendung nach §17 a StrRehaG
Unsere Aufgaben
Die untere Eingliederungsbehörde ist für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR zuständig. Der Anspruch beginnt in dem auf die Antragsstellung folgenden Monat.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens sechs Monate inhaftiert gewesen, im Besitz einer Bescheingung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) sind und in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Für die Gewährung der Leistungen für Betroffene, die nicht im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sind, sondern über einen Rehabilitierungsbeschluss verfügen, gelten andere Zuständigkeiten. Näheres kann bei uns erfragt werden.
Mitzubringende Unterlagen
siehe Antrag
Formulare, Merkblätter
- Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (PDF) (84.4 KB)
Hinweis: Sie können dieses Formular am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Das Formular muss dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. - Hinweisblatt zum Antrag (PDF) (36.3 KB)
- Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (PDF) (33.2 KB)
- Verdienstbescheinigung (PDF) (23.2 KB)
Weiterführende Links
Amt, Ansprechpartner
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Aufnahme- und Eingliederungsamt
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
