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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kreissozialamt - Hilfe zur Pflege

Alter Mann im RollstuhlHilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch

Geschäftsteil 4 Kreissozialamt 

Anspruchsberechtigung

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) Hilfe benötigen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben.

Leistungen

Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:

  • Häusliche Pflege
  • Hilfsmittel
  • Teilstationäre Pflege Kurzzeitpflege
  • Stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim)
  • Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung


Die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, das heißt, es können nur Kosten übernommen werden, die nicht bereits durch die Pflegeversicherung gedeckt sind.

Einsatz des Einkommens und Vermögens

Die Hilfe wird nur gewährt, soweit dem Leistungsberechtigten und dem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Broschüren 

Pflegebedürftig – was nun?  Fragen und Antworten zur Pflegebedürftigkeit 

Hinweis zur Antragstellung

Der Antrag kann beim Landratsamt oder auf dem Rathaus der Wohngemeinde gestellt werden.
Heimbewohner stellen ihren Antrag auf dem Landratsamt oder Rathaus, in dessen Bereich Sie vor Heimaufnahme wohnhaft waren.

Mitzubringende Unterlagen

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung  (bei Erwerbsunfähigkeitsrente auch den Erstbescheid)
  • Einkommensnachweise
  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Versicherungsnachweise
  • ärztliche Atteste
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher (letzte 10 Jahre)

Amt, Ansprechpartner

Bei Fragen können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Gemeindeverwaltung oder an das Landratsamt - Kreissozialamt - wenden. 

Kreissozialamt

Ansprechpartner/innen im Kreissozialamt   
(Geschäftsteil 4)

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

 

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