Feinstaub - Was muss ich beachten?
Praktische Informationen und Hinweise zu Feinstaubplaketten
Was sind Feinstaubplaketten?
Die Verordnung der Bundesregierung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Diese Feinstaubplaketten sind zeitlich nicht befristet.
Wer braucht eine Feinstaubplakette?
Autos, Lastwagen und Busse erhalten Feinstaubplaketten entsprechend der Höhe ihres Feinstaubausstoßes. Nicht von der Kennzeichnungsverordnung betroffen sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Weiterhin regelt die Verordnung Ausnahmen von der Kennzeichnung, z.B. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder Kraftfahrzeuge für Behinderte. Der Gesetzgeber sieht eine generelle Plakettenpflicht nicht vor. Ohne Plakette dürfen Sie jedoch Umweltzonen nicht befahren!

Welche Feinstaubplakette brauche ich für mein Fahrzeug?
Die Feinstaubplaketten wird es in drei verschiedenen Farben geben. Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4. Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 wird mit einer gelben Plakette, Gruppe 2 mit einer roten Plakette versehen. In diese drei Gruppen fallen nach derzeitigem Stand über 2/3 aller Fahrzeuge. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen u.a. Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alte Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr passieren. Die Zuordnung Ihres Fahrzeuges zu einer bestimmten Schadstoffgruppe wird durch die in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in Ihrer Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, bestimmt.
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Schadstoffgruppe / |
Zugeordnete Emissionssschlüsselnummern für Pkw |
Zugeordnete Emissions- |
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Benzin |
Diesel |
Diesel mit Partikelminderungssystem (PM) |
Benzin |
Diesel |
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Schadstoffgruppe 2 |
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25 bis 29, 35, 41,71 |
PM1: 19, 20, 23, 24 |
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20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 |
|
Schadstoffgruppe 3 |
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30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 |
PM1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71, 77 |
|
34, 44, 54, 70, 71 |
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Schadstoffgruppe 4 |
01,02, 14, 16, 18 bis 70, 71, 75, 77 |
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 |
PM1: 49 bis 52 |
30 bis 55, |
35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
Woher bekomme ich die Feinstaubplakette?
a) Persönliche Abholung
Ausgabestellen für die Plaketten sind
- die Zulassungsbehörden und
- die für die Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (Technischen Überwachungsvereine z. B. TÜV, DEKRA und über 30.000 zugelassene Werkstätten).
b) Online-Bestellung
Gerne senden wir Ihre Feinstaubplakette versandkostenfrei zu.
Nutzen Sie hierzu unser Online-Formular!
Was kostet die Feinstaubplakette?
Der Abgabepreis beträgt bei den Kfz-Zulassungsstellen Göppingen und Geislingen einheitlich 5,00 Euro.
Wie muss ich mein Fahrzeug mit der Feinstaubplakette kennzeichenen?
In die Feinstaubplakette wird von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges eingetragen. Zur Kennzeichnung des Fahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Wo bestehen bereits Umweltzonen?
Der Einrichtung von Umweltzonen gehen die so genannten Aktions- und Luftreinhaltepläne der Kommunen und Städte voraus. Auf deren Grundlage werden die Fahrverbote ausgesprochen. Umweltzonen bestehen in Baden-Württemberg in folgenden Städten seit:
- 01.03.2008: Stuttgart, Schwäbisch-Gmünd, Ludwigsburg, Reutlingen, Tübingen, Mannheim, Leonberg, Ilsfeld
- 01.07.2008: Pleidelsheim
- 01.01.2009: Karlsruhe, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Herrenberg, Mühlacker
- Umweltzonen in Deutschland
"Feinstaubalarm" in Sperrzonen - wie muss ich mich verhalten?
Ist Ihrem Fahrzeug eine grüne Feinstaubplakette zuerkannt worden, sind Sie von Einschränkungen nicht betroffen. In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen verkehren dürfen, wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Das Verkehrsschild „Umweltzone" regelt, für welche Schadstoffgruppen die jeweilige Zone freigegeben ist. Ist Ihr Fahrzeug ohne Plakette, dürfen Sie Umweltzonen nicht befahren.
So finden Sie Ihre emissionsbezogene Schlüsselnummer:
Die letzten zwei Ziffern bezeichenen die Emissionsschlüsselnummer...

Weiterführende Informationen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:





