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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Umweltschutzamt - Abteilung 3 - Fledermäuse

Großer AbendseglerFledermäuse

Faszinierend und geheimnisvoll sind sie, die heimischen Navigatoren der Nacht. 

Populationsentwicklung

Das allein hat ihnen im Laufe der letzten Jahrzehnte allerdings wenig genutzt, sind Fledermäuse zwischen 1960 und 1990 in ihren Beständen doch stark reduziert worden. Gerade in den letzten 50 Jahren sind viele Lebensräume und Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen beeinträchtigt oder sogar zerstört worden, so dass ganze Populationen einzelner Arten verschwanden.

Schutz der Fledermäuse

Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), das Große Mausohr (Myotis myotis), die Wimperfledermaus (Myotis emarginatur) sowie die Große Hufeisennase (Fhinolophus ferrumequinum) genießen den höchsten Schutz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Sie sind gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) gesetzlich besonders streng geschützt. Für die Erhaltung dieser Arten trägt das Land Baden-Württemberg besonders hohe Verantwortung.

In den 1960er Jahren begannen Personen aus dem privaten Naturschutz sowie der Wissenschaft, die den Rückgang der Fledermausvorkommen mit Sorge beobachteten, sich im ehrenamtlichen Fledermausschutz zu engagieren. In Baden-Württemberg hat sich aus einem solchen kleinen Kreis Aktiver bis heute ein beachtliches landesweites Netzwerk von Engagierten entwickelt, deren Hauptaugenmerk zwar der Schutz der Fledermäuse ist, deren Aktivitäten aber auch vielen anderen Tier- und Pflanzenarten zugute kommt und nicht zuletzt der Gesundheit des Menschen nützt. So trugen die Untersuchungen der Wissenschaftler und die Öffentlichkeitsarbeit der Ehrenamtlichen – die meisten davon als Mitglieder der Arbeitsgruppe Fledermausschutz B.-W. (AGF) – dazu bei, dass auf den Gebrauch von giftigen Holzschutzmitteln im Bereich von Fledermausquartieren, zum Beispiel in Dachräumen, verzichtet wird. Ebenso richtet sich der Appell an die Landwirtschaft, damit der Gebrauch von umweltschädlichen Bioziden reduziert wird. Ziel ist hier, einerseits die Zahl der Insekten als Nahrungsgrundlage der Fledermäuse wieder zu erhöhen und andererseits die Zunahme von Wildpflanzen, die für Leben und Entwicklung von Insekten eine Rolle spielen, zu fördern. Und das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass Fledermausschutz den Erhalt der Lenzensvielfalt (Biodiversität) im Allgemeinen und damit auch einer abwechslungsreichen Landschaft fördert.

In den letzten Jahren zeigten sich die Erfolge des landesweiten Engagements: Durch Quartier- und Lebensraumschutz erholten sich die Bestände von verschiedenen Fledermausarten.

Ehrenamtliche Sachverständige

Um den landesweiten Fledermausschutz vor Ort zu unterstützten, hat die Umweltakademie Baden-Württemberg gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg und der Landes-Naturschutzverwaltung in den Jahren seit 2000 ehrenamtliche Sachverständige für den Fledermausschutz fortgebildet mit den oftmals schon langjährig aktiven Regionalvertretern und Ansprechpartnern der AGF(Arbeitsgruppe Federmausschutz) bilden sie ein landesweites Netzwerk von über 100 Personen, die sich auf kreisweiter und lokaler Ebene für den Schutz der Fledermäuse einsetzen.

Den Kontakt zu diesen Sachverständigen erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Göppingen (s. Kontakt unten).

Auch im Flederhaus im Vogelschutzzentrum Mössingen werden verletzte oder in quartiernot geratene Fledermäuse aufgenommen und für die Wiederfreilassung vorbereitet:
Vogelschutzzentrum Mössingen

Amt, Ansprechpartner

Umweltschutzamt

Ansprechpartnerliste

 

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