Grundstückverkehr
Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)
Unsere Aufgaben
Der Geschäftsteil 1 beim Landwirtschaftsamt ist zuständig für das Agrarstrukturverbesserungsgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig bzw. Verpachtungen ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig, um wirtschaftliche und funktionsfähige Flächen zu erhalten.
Wir informieren zu den Voraussetzungen zur Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Wir nehmen die entsprechenden Anträge bzw. Anzeigen entgegen und bearbeiten diese.
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