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Frau mit KindErlaubnis zur Tagespflege

Tagesmütter gesucht!

Rechtliche Regelungen

Für Tagespflegepersonen gibt es seit 01.10.2005 wichtige gesetzliche Änderungen. Alle Tagespflegepersonen, die

  • im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt und
  • länger als 3 Monate

Kinder betreuen oder zukünftig betreuen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Kreisjugendamt.
Die Betreuung eines Kindes ohne Pflegeerlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und es kann ein Bußgeld erhoben werden.

Tagesmütterverein Göppingen e.V.

Der Tagesmütterverein Göppingen überprüft die Eignung der Tagespflegeperson. Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und dem Tagesmütterverein auszeichnen, über kindgerechte Räume verfügen und vertiefende Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege durch Fortbildungen oder in anderer Weise nachweisen können, sind geeignet, diese Tätigkeit auszuüben.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, erhalten die Tagespflegeeltern die Pflegeerlaubnis vom Kreisjugendamt.

Der Tagesmütterverein ist auf der Suche nach Familien, die bereit sind, Kinder in Tagespflege aufzunehmen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen des Vereins beraten in allen Fragen rund um die Tagespflege und bieten Qualifizierungskurse an.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen oder Interesse an der Tätigkeit? Dann wenden Sie sich an:

  • den Tagesmütterverein in Göppingen, Telefon: 07161/96 33 10
    E-Mail: info@tmv-gp.de
  • die Außenstelle des Tagesmüttervereins in Geislingen, Telefon 07331/42902
    E-Mail: bechthold-schroff@tmv-gp.de

  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreisjugendamt Göppingen, Jugendhilfe - grundsätzliche Angelegenheiten (siehe unter "Kindertagesbetreuung, Stärkung der Familien")

 

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