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Hinweise und aktuelle Vorgänge

im Bauamt

Übersicht:

  • Neuer statistischer Erhebungsbogen
  • Bauen – Planen – Modernisieren": Baubroschüre des Landkreises Göppingen
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • Baumfällverbot 01. März bis 30. Septemeber

Neuer statistischer Erhebungsbogen ab 1. Januar 2010

Statistischer Erhebungsbogen 2010
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neuer Merkmalskatalog für die Erhebungsbogen für die Statistik der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen. Damit reagiert die amtliche Statistik auf den gestiegenen Informationsbedarf an Daten zur Energiewirtschaft, zu den Auswirkungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes EWärmeG Baden-Württemberg und entsprechenden technologischen Entwicklungen im Bauwesen. Der bisherige Erhebungsbogen wird ab dem 1. Januar 2010 für nichtig erklärt. Ab diesem Zeitpunkt sind die neuen blauen Erhebungsbogen zu verwenden.

Download, Online-Ausfüllung, Erläuterungen:
www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm

 

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"Bauen – Planen – Modernisieren": Baubroschüre des Landkreises Göppingen

Titelblatt Broschüre ´Bauen - Planen - Mordernisieren´
Der Bau eines Hauses beginnt nicht erst mit dem ersten Spatenstich, sondern bereits bei der Planung müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen und Vorschriften beachtet werden. Hierbei will der Landkreis Göppingen (potentielle) Bauherren mit seiner Baubroschüre unterstützen, die nunmehr in der dritten Auflage erschienen ist. Der Ratgeber gibt Hinweise und Anregungen zu wesentlichen Punkten, die beim Bauen und Sanieren zu bedenken sind – von der Wohnraumförderung über das Genehmigungsverfahren und die Bauausführung bis zur Abnahme des Baus. Ein Branchenverzeichnis umfasst Fachpartner für alle Fragen rund ums Bauen.

Download:
Baubroschüre (PDF) (3.358 MB)

 

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Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)"

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)  ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten.
Ausführliche Informationen zum EEWärmeG 


Baumfällverbot 01. März bis 30. Septemeber

Aufgrund des Naturschutzgesetzes gilt in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Verbot, Bäume zu fällen sowie Hecken und Gebüsch zu beseitigen. Die Vorschrift dient dem Schutz der wildlebenden Tierwelt durch Erhaltung ihrer Lebensstätten.Das Verbot gilt auch für Baugrundstücke! Sollte es für Sie im Rahmen der Bauausführung aus zwingenden Gründen notwendig sein, während der Schutzzeit Rodungen von Aufwuchs auszuführen, so setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt– Untere Naturschutzbehörde – (Telefon 07161/202-412 oder 411) in Verbindung.

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Amt, Ansprechpartner

Bauamt

Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner nach Gemeindezuständigkeit

 

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