Sprachförderung
Integrationskurse
Informationen
Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, sind zur einmaligen Teilnahme am kostenlosen Integrationskurs berechtigt. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt in der Bundesaufnahmestelle in Friedland einen Berechtigungsschein. Miteingereiste ausländische Familienangehörige beantragen die Teilnahmeberechtigung bei der örtlichen Ausländerbehörde, nachdem die Bezugsperson eine Spätaussiedlerbescheinigung erhalten hat.
Ausländische Mitbürger, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, sind ebenfalls zur Teilnahme berechtigt. Sie können aber auch zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen und aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer vermittelbar sind.
Nähere Auskünfte sind auch bei der Zentralen Beratungsstelle für Zugewanderte erhältlich.
Anschrift: Kanalstr. 4, 73033 Göppingen, Tel. 07161/38905-15, -16, -17, -18
Merkblätter
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Anbieter von Integrationssprachkursen (PDF) (158,1 KB)
Amt, Ansprechpartner
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