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Unterhaltssicherung Wehrpflichtiger
Unterhaltssicherung Wehrpflichtiger
Unterhaltssicherungsgesetz
Informationen
Der zur Erfüllung der Wehrpflicht oder des Zivildiensts Einberufene und seine Familienangehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes.
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen können folgende Leistungen beantragt werden:
- Ehegatten-/Kindesunterhalt
- Mietbeihilfen
- Übernahme von verschiedenen Versicherungsbeiträgen
- Kreditkostenbeihilfe
- Wirtschaftsbeihilfe für junge Selbständige
- Leistungen für Wehrübende
Mitzubringende Unterlagen
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Einberufungsbescheid im Original
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(Je nach beantragter Leistung sind weitere Unterlagen erforderlich, welche bei den Sachbearbeiterinnen angefragt werden können.)
Weiterführende Informationen
Hinweise zum Unterhaltssicherungsgesetz im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten, Sprechzeiten
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