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Gemeinschaftsunterkünfte
Gemeinschaftsunterkünfte
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Informationen
Über die Landesaufnahmestelle in Karlsruhe werden die Asylbewerber den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Aufnahmebehörden zugewiesen. Seit Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes am 01.04.1998 werden die Asylbewerber ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht.
Asylbewerber sind verpflichtet, so lange in einer GU zu leben, bis sie
- unanfechtbar als Asylberechtigte anerkannt sind,
- eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten,
- nach Abschluss des Asylverfahrens eine räumlich nicht auf das Gebiet einer Ausländerbehörde beschränkte Duldung erhalten,
- seit zwölf Monaten als Asylbewerber unanfechtbar abgelehnt sind.
Nachdem die Verpflichtung, in einer GU zu leben, endet, werden die Asylbewerber den Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen.
Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Göppingen
- GU Eislingen, Stuttgarter Str. 58/1, 73054 Eislingen
- GU Göppingen 1, Pappelallee 11, 73037 Göppingen
- GU Göppingen 2, Kanalstraße 4, 73033 Göppingen
Weiterführende Links
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (PDF) (24 KB)
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