Rundfunkgebührenbefreiung
für Empfänger sozialer Leistungen
Informationen
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Rundfunkteilnehmer Empfänger sozialer Leistungen ist oder wenn ein besonderer Härtefall vorliegt.
Mit Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 01.04.2005 hat sich die Zuständigkeit im Rundfunkgebührenbefreiungsverfahren auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verlagert. Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind u.a. auf den Rathäusern, der Arbeitsgemeinschaft Job-Center Landkreis Göppingen oder im Landratsamt (Aufnahme- und Eingliederungsamt, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, 73033 Göppingen bzw. Kreissozialamt, Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen) erhältlich. Daneben kann auf der Homepage der GEZ ein Antragsformular online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dem ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag ist der erforderliche Nachweis zum Befreiungstatbestand (Bewilligungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis) im Original oder beglaubigter Kopie beizufügen. Falls das Rathaus die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt, genügt eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides bzw. Schwerbehindertenausweises. Der Antrag ist an die GEZ, 50656 Köln zu schicken.
Weiterführende Links
- Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
- Hinweise im Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg zur Rundfunkgebührenbefreiung
Amt, Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Abteilung 2)
Aufnahme- und Eingliederungsamt
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
