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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Halterauskünfte - Auskunfterteilung

Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister

      
Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung einer Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 EUR zzgl. 0,30 EUR  für ein Klebesiegel.

Damit Ihre Anfrage erfolgreich bearbeitet werden kann, sind folgende Verarbeitungsschritte notwendig:

  • Machen Sie zunächst Angaben zur Ihrer Person.
  • Danach folgen Angaben zu den gewünschten Fahrzeughalter.
  • Klicken Sie am Schluss auf den "Senden"-Button, um die Anfrage online an uns zu übermitteln.

Hinweis: Die Bearbeitung und Prüfung Ihrer Anfrage erfolgt durch den zuständigen Sachbearbeiter in der Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen. Das Ergebnis wird Ihnen deshalb mit einer zeitlichen Verzögerung entweder auf dem Postweg oder per Fax zugehen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Merkblatt zur Auskunfterteilung (PDF) (36.8 KB)

 


Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister zur Verfolgung eines Rechtsanspruches:

 

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

- Halterauskunft  
- Halter- und Versicherungsauskunft


 

 

Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Antragsteller/in: 

Anrede:
Familienname*:
Vorname*:

 

 

Anschrift:

 

Strasse / Haus-Nr.*:
PLZ* / Ort*:
Tel.-Nr.:
Fax:
E-Mail:

 

 

 

Ich bitte um Auskunft über den Halter des Kraftfahrzeuges/Anhängers ...

Amtliches Kennzeichen*: 

Fahrzeugart (z. B. PKW), Hersteller*:  

Farbe*: 

Schadenstag*: 

Angabe des Grundes für die Auskunft*:

 


Hinweis zum Datenschutz:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden über das Internet an die Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen versandt. Um Ihre Daten vor Einsichtnahme Dritter zu schützen, erfolgt der Datentransfer verschlüsselt mittels SSL-Verbindung. Ihr jeweiliger Browser kann Ihnen Auskunft über die Verschlüsselunggsstärke geben (empfohlen werden 128 Bit). Ihre Daten werden nur bei Ihrer Kfz.-Zulassungsbehörde vorübergehend gespeichert. Eine vorübergehende Speicherung ist notwendig, damit der von Ihnen in Anspruch genommenen Auftrag bearbeiten werden kann. Eine Speicherung andernorts findet nicht statt.

                


 

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