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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Abteilung 3 Kreissozialamt

Leistungen der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe ist eine Form von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGBXII) und der dazu gehörenden Richtlinien für Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind, sich nicht aus einen Mitteln z. B. Einkommen und Vermögen, helfen können und keine private Unterstützung oder andere vorrangige Leistungsansprüche haben.

Es gibt je nach Behinderung verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe.

Einzelheiten und eine ausführliche Beschreibung der Leistungen  finden Sie im nachfolgenden Abschnitt "Informationen".

Sollten Sie darüber hinausgehende persönliche Beratung benötigen suchen Sie bitte unter Ansprechpartner den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder sprechen Sie einfach einen der übrigen Sachbearbeiter der Eingliederungshilfe an.

Es empfiehlt sich, vor einem persönlichen Besuch im Amt telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen.

Informationen zu den einzelnen Bereichen der Eingliederungshilfe

  • Teil- und vollstationäre Maßnahmen
  • Kurzzeitmaßnahmen
  • Ambulant betreutes Wohnen
  • Betreutes Wohnen in Familien
  • Spezialbeförderungsdienst
  • Rechtsgrundlagen (PDF)  (8.3 KB)

Mitzubringende Unterlagen

  • Sozialhilfeantrag
  • Nachweise zur Behinderung, ggf. Schwerbehindertenausweis
  • medizinische Unterlagen und weitere Unterlagen nach den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalles und auf Anforderung

Formulare, Merkblätter und Richtlinien

  • Fragebogen zu vorrangigen Leistungen (PDF)  (11.2 KB)  
  • Vermögenserklärung (PDF)  (17.3 KB)
  • Deckblatt zum Formblatt HB (PDF)  (21.1 KB)
  • Einverständniserklärung zum Datenaustausch (PDF)  (7.5 KB)
  • Leitfaden Integrationshilfen in Kindergärten (PDF)  (42.1 KB)
  • Richtinien Spezialbeförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen  (PDF) (45.7 KB)

Amt, Ansprechpartner

Kreissozialamt

Ansprechpartner/innen im Kreissozialamt
(Abteilung 3 - Eingliederungshilfe)

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

 

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