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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Amt f. Vermessung u. Flurneuordnung

Anschrift und Kontakt

Gebäude Gartenstr. 13
Gebäude Gartenstr. 13
(Verwaltung, Liegenschaftskataster)

Gebäude Schubartstr. 17
Gebäude Schubartstr.17
(Vermessung, Flurneuordnung)

Landratsamt Göppingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Gartenstraße 13
73312 Geislingen

Stadtplanausschnitt Geislingen

Amtsleiter

Amtsleiter Wolfgang Kälbling

Wolfgang Kälbling
Tel.: 07331/304-200
E-Mail:

Auskunft, Vorzimmer

Barbara Schmidt
Tel.: 07331/304-201
Fax: 07331/304-203
E-Mail (Geschäftsteile 1 - 3):

E-Mail (Geschäftsteil 4):

Ansprechpartner

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag:
08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Amt II 3

Organisatorische Zuordung

Dezernat II

Organigramm

Aufgaben

Unser Dienstbezirk umfasst den Landkreis Göppingen ohne die Stadt Göppingen.

Bereich Vermessung (GT 1 bis 3)

  • Führung des Liegenschaftskatasters:Das Liegenschafskataster besteht aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB). Im Bereich unseres Amtes werden Datenbestände von 60 Gemarkungen mit insgesamt 150.000 Flurstücken vorgehalten.
  • Hoheitliche Vermessungen, d. h. Katastervermessungen und Grenzfeststellungen:Katastervermessungen sind Vermessungen, in denen neue Flurstücksgrenzen gebildet werden oder eine Veränderung der Nutzung eines Flurstücks erfasst wird. Jeder, der z.B. einen Teil eines Flurstücks verkaufen will, muss zuerst eine Vermessung durchführen lassen, in welcher der neue Grenzverlauf festgelegt wird. Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Danach kann der Notar die Eigentumsänderung in das Grundbuch eintragen.
  • Grenzfeststellungen: Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters cm-genau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen können wiederhergestellt und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft werden.
  • Bodenordnungsmaßnahmen: Als weitere Leistungen führt unser Amt Bodenordnungsmaßnahmen nach dem BauGB durch, erstellt vermessungstechnische Gutachten, stellt Entfernungsbescheinigungen aus und bietet Auszüge aus dem Liegenschaftskataster an.

Bereich Flurneuordnung (GT 4)

  • Einleitung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
    a) Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur
    b) Unternehmensflurneuordnungsverfahren
    c) Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren
    d) Freiwilliger Landtausch
  • Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften
  • Finanzierung der Verfahren inkl. der EU-Qualitäts- und ~Verwaltungskontrolle
  • Statistik und Dokumentation (FIS-FNO), Controlling
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Fachspezifische Aus- und Fortbildung
  • Fachspezifische EDV
  • Unterstützung des Landwirtschaftsamtes bei den Kontrollen der landwirtschaftlichen Forderprogramme 

Geoinformationssysteme (GIS-Stelle)

  • Einrichtung und Führung eines landratsamtweiten Geoinformationssystems auf Web-Basis: Zur Verbesserung der innerbehördlichen Geodatenstruktur, Zentralisierung der Daten, Optimierung der fachlichen Entscheidungen
  • Ansprechpartner für Geobasisdaten: für landkreiseigene Fachämter und Planungsträger; dies umfasst die Datenabgabe, -konvertierung, -aufbereitung und ähnliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit raumbezogenen Daten
  • Interne Anlaufstelle zu Fragen und Anregungen zum Geoinformationssystem; Erarbeitung verschiedenster Geo-Projekte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern
  • Fachspezifische Software: Einrichtung und Betreuung (Anwenderschulung, -beratung) von GIS-spezifischer Software innerhalb des Landratsamtes, u.a. ESRI ArcView/ArcGIS, disy GISTerm
  • Projektverwaltung und -dokumentation 

 

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