Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Hinweise und Informationen des Umweltschutzamts
Was sind schädliche Umwelteinwirkungen?
Schädliche Umwelteinwirkungen sind z. B.
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Luftverunreinigungen,
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Geräusche,
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Erschütterungen,
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Licht,
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Wärme,
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Strahlen,
die auf Grund ihrer Art, des Ausmaßes oder der Dauer zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft führen.
Das Landratsamt muss als Immissionsschutzbehörde Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor diesen Einwirkungen schützen und dem Entstehen solcher Umwelteinwirkungen vorbeugen.
Genehmigungspflicht bei bestimmten Anlagen
Es gibt Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Solche Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Anlage (z. B. Neubau einer Produktionshalle oder Aufstellung einer neuen Maschine) beginnen, informieren Sie sich bitte bei uns, ob diese Anlage nicht vorher genehmigt werden muss. Der Betrieb einer solchen Anlage ohne Genehmigung stellt auf Grund des hohen Umweltgefährdungspotenzials eine Straftat dar.
Was ist bei Änderungen einer bereits genehmigten Anlage zu beachten?
Sie sollten uns stets frühzeitig über geplante Änderungen an genehmigungspflichtigen Anlagen informieren. Wir entscheiden dann, ob für die jeweilige Änderung lediglich eine Anzeige oder aber eine Genehmigung erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne! Ihren Ansprechpartner finden Sie in unserer Ansprechpartnerliste unter "Abfallrecht/Immissionsschutz".
Formulare und Vordrucke
Wenn Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Änderung anzeigen wollen, verwenden Sie bitte die amtlichen Vordrucke. Sie können die amtlichen Vordrucke auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg herunterladen und online ausfüllen.
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Den Genehmigungsanträgen bzw. Anzeigen sind von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen, Beschreibungen und Pläne beizufügen. Vor Einreichung eines Antrags sollten Sie gemeinsam mit uns abstimmen, welche Unterlagen erforderlich sind. Ein vollständiger Antrag trägt maßgeblich zu einem schnellen und effektiven Ablauf des Genehmigungsverfahrens bei. Die zeitraubende Nachforderung von Unterlagen sollte durch eine gute Vorbereitung des Verfahrens vermieden werden.
Vorantragskonferenz
Zur Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens empfehlen wir dringend die Durchführung einer Vorantragskonferenz. Dies ist eine Besprechung mit den vom jeweiligen Vorhaben betroffenen Fachbehörden. Teilnehmer sind der Vorhabensträger und dessen Planer, die Genehmigungsbehörde und die maßgeblichen Fachbehörden. Um die Besprechung effektiv gestalten zu können und damit die jeweiligen Vertreter der Fachbehörden im Rahmen dieses Termins konkrete Aussagen zum Vorhaben treffen können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns bereits rechtzeitig vor dem Termin entsprechende Informationen (z. B. Pläne, Beschreibungen, Skizzen o. ä.) zukommen lassen.
Wenn Sie eine solche Besprechung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Gerne koordinieren wir eine solche Veranstaltung für Sie. Technische Mittel (Tageslichtprojektor, Beamer etc.), um Ihr Projekt angemessen präsentieren zu können, sind vorhanden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über den geplanten Ablauf des Termins, damit wir die gerätetechnische Ausstattung für Sie reservieren können. Ihren Ansprechpartner finden Sie in unserer Ansprechpartnerliste unter "Abfallrecht/Immissionsschutz".
Links und Downloads
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Umweltministerium Baden-Württemberg
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Amt, Ansprechpartner
