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Freistellung Wehr- und Zivildienst
Freistellung von Wehr- und Zivildienst
Ableistung im Katastrophenschutz
Voraussetzungen
Wehr- oder Zivildienstpflichtige können ihren Dienst ersatzweise auch im Katastrophenschutz ableisten. Sie müssen sich hierzu bei einer Freiwilligen Feuerwehr, beim Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst oder beim Technischen Hilfswerk für eine Mindestdauer von sechs Jahren verpflichten.
Entsprechende Formulare gibt es bei den jeweiligen Organisationen.
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 2 (Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen)
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