Feuerwehrwesen
Feuerwehrangelegenheiten (einschl. Geschäftsstelle des Kreisbrandmeisters)
Zuständigkeiten des Landratsamtes
Das Landratsamt organisiert die überörtliche Ausbildung der Angehörigen der Gemeinde- und Werkfeuerwehren im Landkreis.
Es ist zudem für die Bearbeitung der Beihilfeverfahren im Zusammenhang von Fahrzeugbeschaffungen und dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern zuständig.
Nach dem Feuerwehrgesetz sind die Landkreise zudem zur Einrichtung und zum Betrieb einer Feuerwehrleitstelle verpflichtet.
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner Abteilung 2 (Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
