Katastrophenschutz
Zuständigkeit des Landratsamtes
Allgemeine Informationen
Das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde ist für die vorsorgliche Planung der Katastrophenbekämpfung sowie die Durchführung von entsprechenden Übungen zuständig. Im Katastrophenfall leitet und koordiniert das Landratsamt die Katastrophenbekämpfung mit seinem Katastrophenschutzstab. Die einsatztaktischen Maßnahmen werden von der technischen Einsatzleitung des Landkreises getroffen, die vorwiegend durch den Feuerwehrführungsstab gebildet wird.
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 2 (Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
