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Rinderkennzeichnung

nach der Viehverkehrsverordnung

Neuerungen seit 06.07.2007

Seit der Neufassung der Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007 heißt der Rinderpass jetzt  Rinderpass/Stammdatenblatt. Der bisherige Rinderpass wird nur noch für den Export von Rindern benötigt.

Todmeldung

Seit dem 01. April 2003 wird eine Unterscheidung der Todmeldung vorgenommen:

  • Hausschlachtung
  • Verendung
  • auf andere Weise getötet

Hausschlachtungen sind Schlachtungen, die außerhalb einer registrierten/zugelassenen Schlachtstätte durchgeführt werden. Das Fleisch wird nur im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet.

Wird ein Rind von einem Tierarzt eingeschläfert oder auf eine andere Weise im Betrieb notgetötet und ist es nicht mehr zum menschlichen Verzehr bestimmt, so wird es unter der Rubrik „auf andere Weise getötet“ gemeldet.

Ab dem 15. Mai 2003 dürfen für Todmeldungen nur noch die neuen Meldekarten benutzt werden. „Alte“ vorrätige Meldekarten können für Zugangs- und Abgangsmeldungen weiterhin verwendet werden.

Weitere Informationen und Beratung

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
70190 Stuttgart
Telefon 0711/92547-0
Fax 0711/92547-310  (Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges)
Fax 0711/92547-450  (nur Meldekarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Homepage: www.lkvbw.de

Amt, Ansprechpartner

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner nach Zuständigkeit


 

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