Ausbildungsförderung - BAföG
Geschäftsteil 5 Kreissozialamt
Aktuelles
Am 14.09.2009 beginnt das neue Schuljahr. Stellen Sie Ihre Anträge frühzeitig. Die Schulbescheinigung (Formblatt 2) kann nachgereicht werden. Vorab genügt die Aufnahmezusage der Ausbildungsstätte.
Antragsvordrucke können innerhalb der Sprechzeiten abgeholt oder unter www.bafoeg.bmbf.de heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Schulischer Bereich
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für Ausbildungen im schulischen Bereich, d. h. zum Beispiel für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Berufsaufbauschulen usw. Gefördert werden über das Landratsamt schulische Erst- und Zweitausbildungen und zwar weiterführende allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildungen.
Die Zuständigkeit richtet sich im Regelfall nach dem Wohnsitz der Eltern.
Die Förderung erfolgt für Schüler vollständig durch Zuschuss, die Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
Studium
Für alle immatrikulierten Studenten sind die Studentenwerke am jeweiligen Studienort zuständig. Ein Darlehen für Studiengebühren kann beim Ministerium für Wissenschaft, Sport und Kunst oder die KfW-Förderbank unter dem Begriff "Bildung" beantragt werden.
Wovon hängt die Gewährung von BAföG ab?
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Ob ein Auszubildender, der eine förderungsfähige Ausbildung betreibt und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt, BAföG erhält, hängt davon ab, ob seine finanziellen Mittel und die seines Ehegatten und seiner Eltern ausreichen, seinen Ausbildungsbedarf zu decken. Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Fachschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).
Formulare
Die notwendigen Formulare zur beantragung von BAföG sind über das Landratsamt oder im Internet beim im Portal des Bundes unter der Rubrik "Bürgerinnen und Bürger" erhältlich.
Weiterführende Links
- Studiengebühren in Baden-Württemberg
- KfW-Förderbank
- Portal des Bundes
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Regierungspräsidien
Amt, Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen
- Amt für Ausbildungsförderung -
Eberhardstr. 20
73033 Göppingen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Kreissozialamts
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Öffnungszeiten, Sprechzeiten
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