Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) - Meister-BAföG
Geschäftsteil 5 Kreissozialamt
Aktuelles
Am 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Z. B.:
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Einführung eines leistungsbezogenen Darlehenserlasses für das Bestehen der Fortbildungsprüfung
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Einbeziehung der Prüfungsvorbereitungsphase
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Erleichterte Förderung für Ausländer mit einer Bleibeperspektive in Deutschland
Ausführliche Informationen und die neuen Antragsvordrucke finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.
Hinweis: Nur mit diesem Link erreichen Sie die offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bei ähnlich lautenden Internetadressen kann die Möglichkeit bestehen, dass Gebühren entstehen!
Allgemeine Informationen
Das AFBG verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Gefördert werden berufliche Fortbildungen in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch).
Voraussetzungen
- Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung voraussetzen.
- Die Maßnahme muss auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten.
Teilzeitmaßnahmen
Es gelten die obigen Voraussetzungen. Darüber hinaus muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Es müssen Lehrveranstaltungen innerhalb eines halben Jahres mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfinden. Die Gesamtdauer darf vier Jahre nicht überschreiten.
Vollzeitmaßnahmen
Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtstunden umfassen und es müssen an fünf Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als zwei Jahre dauern.
Leistungen
Bei Teilzeitmaßnahmen wird ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag gewährt. Berücksichtigt werden ausschließlich die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis maximal 10.226,-- Euro. Zur Zeit werden 30,5 % als Zuschuss geleistet.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird außerdem als Zuschuss und Darlehen ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt gewährt.
Weiterführende Informationen
Amt, Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen
- Amt für Ausbildungsförderung -
Eberhardstr. 20
73033 Göppingen
Ansprechpartner/innen des Kreissozialamts
(Geschäftsteil 5)
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
