Wohngeldstelle
Abteilung 5 Kreissozialamt
Allgemeine Informationen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land Baden-Württemberg getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.
Wohngeld wird als Miet- (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum) gewährt.
Zuständigkeit
Allgemeines Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Die Wohngeldstelle beim Landratsamt Göppingen ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge der kreisangehörigen Gemeinden, außer den Städten Geislingen und Göppingen.
Den Antrag stellen Sie jedoch beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Dort werden auch die Antragsvordrucke bereit gehalten.
Weiterführende Informationen
Wohngeld (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner/innen des Kreissozialamts
(Abteilung 5)
Standort

Landratsamt Göppingen
- Wohngeldstelle -
Außenstelle Eberhardstr. 20
73033 Göppingen
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
