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Beispiel eines MehrfamilienwohnhausesWohngeldstelle

Geschäftsteil 5 Kreissozialamt

Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag

Die Leistungsverbesserungen des Wohngeldgesetzes 2009 sollen den Bürgern bereits rückwirkend zum 1. Oktober 2008 zugute kommen. Es wird deshalb ein einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag gewährt, wenn der Haushalt für einen der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Der Auszahlungszeitpunkt steht noch nicht fest.

Der einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag beträgt für

  • eine zu berücksichtigende Person: 100 Euro
  • zwei zu berücksichtigende Personen: 130 Euro
  • drei zu berücksichtigende Personen: 155 Euro
  • vier zu berücksichtigende Personen: 180 Euro
  • fünf zu berücksichtigende Personen: 205 Euro
  • jede weitere zu berücksichtigende Person: 25 Euro.

Erhöhung des Wohngeldes ab Januar 2009

Die Wohngeldleistungsnovelle enthält folgende Elemente:

  • die Einbeziehung der Heizkosten, die mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in die Miete eingerechnet werden,
  • die Zusammenfassung der Baualtersklassen auf Neubaumieteniveau,
  • die Erhöhung der Miethöchstbeträge um 10 Prozent und
  • die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 Prozent.

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land Baden-Württemberg getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

Wohngeld wird als Miet- (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum) gewährt.

Zuständigkeit

Allgemeines Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Die Wohngeldstelle beim Landratsamt Göppingen ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge der kreisangehörigen Gemeinden, außer den Städten Geislingen und Göppingen.

Den Antrag stellen Sie jedoch beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Dort werden auch die Antragsvordrucke bereit gehalten.

Weiterführende Informationen

Wohngeld (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Amt, Ansprechpartner

Kreissozialamt 

Ansprechpartner/innen des Kreissozialamts
(Geschäftsteil 5)

Standort

Gebäude der Wohngeldstelle


Landratsamt Göppingen
- Wohngeldstelle -
Außenstelle Eberhardstr. 20
73033 Göppingen

Stadtplanausschnitt

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

 

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