Betreuung für Volljährige
bei psychischer Krankheit, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
Rechtsgrundlage
Nach § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann das Betreuungsgericht für Personen mit psychischen Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung einen Betreuer bestellen.
Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung
Wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer (=gesetzlicher Vertreter).
Geregelt ist dies in § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch.
Wie richte ich eine Betreuung ein?
Ein Antrag oder eine Anregung auf Einrichtung einer Betreuung wird formlos an den Notar (= Betreuungsrichter) gerichtet, der für den Wohnort des zu Betreuenden zuständig ist.
Hierzu ist jeder berechtigt, der Kenntnis von der Notwendigkeit hat.
Was macht die Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde klärt auf Anforderung des Notars den Sachverhalt, sucht einen geeigneten Betreuer aus und informiert die Betreuer über gesetzliche Regelungen. Außerdem macht die Betreuungsbehörde Vorschläge, für welche Aufgabenkreise die Betreuung eingerichtet werden soll, z. B. Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitsfürsorge.
Betreuungsverein Göppingen
Ehrenamtliche Betreuer erhalten auch Unterstützung durch den Betreuungsverein Göppingen.
Broschüren, Merkblätter
- Wer hilft mir, wenn... - Die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht (PDF)
- Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise (PDF)
- Merkblatt für den gesetzlichen Betreuer (PDF) (24.1 KB)
Mitzubringende Unterlagen
Personalausweis
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner/innen des Kreissozialamts
(Geschäftsteil 1 "Betreuung für Volljährige")
Standort

Landratsamt Göppingen
- Betreuungsbehörde -
Außenstelle Eberhardstr. 20
73033 Göppingen
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes (und nach Terminvereinbarung)
