Go to navigation Go to content
Landkreis Göppingen - zur Startseite
  • Home
  • Sitemap
  • Hilfe
  • Landratsamt
  • Impressum
  • Search
  • Search
Font A A A
  • Aktuelles
  • Bürgerservice
  • Landratsamt
    • Ämter A-Z
      • Amt für Finanzen und Beteiligungen
      • Amt für Liegenschaften und Kreisstraßen
      • Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
      • Amt f. Vermessung u. Flurneuordnung
      • Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
      • Aufnahme- und Eingliederungsamt
      • Ausländerbehörde
      • Bauamt
      • Bußgeldstelle
      • Forstamt
      • Führerscheinstelle
        • Ansprechpartner
        • Ausländ. Führerscheine
        • Begleitetes Fahren ab 17
        • "Brummis"
        • EU-Führerschein
        • Fahrgastbeförderung
        • Führerscheinklassen
        • Internat. Führerschein
        • Krafträder
        • Landw. Zugmaschinen
        • Fahrerlaubnis auf Probe
        • Personenkraftwagen
        • Punkte Flensburg
        • Verlängerung
      • Gesundheitsamt
      • Hauptamt
      • Kfz-Zulassung
      • Kommunalamt
      • Kreishochbauamt
      • Kreisjugendamt
      • Kreisprüfungsamt
      • Kreissozialamt
      • Landwirtschaftsamt
      • Rechts- u. Ordnungsamt
      • Schulamt
      • Straßenverkehrsamt
      • Umweltschutzamt
      • Versorgungsamt
    • Organigramm
    • Öffnungszeiten
    • So finden Sie uns
    • Landrat
    • Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
    • Kreisbrandmeister
    • Ausbildung
    • Leitbild
    • Personalrat
  • Landkreis
  • Politik
  • Gemeinden
  • Freizeit&Tourismus
  • Wirtschaft
  • EU-Dienstleistungsrichtlinie
You are here:
Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Führerscheinstelle - Ausländ. Führerscheine

Niederländischer FührerscheinAusländische Führerscheine

Fahrlerlaubnis in Deutschland

Informationen

Führerscheininhaber aus EU- oder EWR-Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik grundsätzlich zeitlich unbefristet fahren. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist natürlich, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde und gültig ist.

Die Fahrerlaubnis wird jedoch eingeschränkt, wenn der Betroffene einen Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E (Lastwagen) oder einen Busführerschein der Klassen D besitzt. In diesen Fällen finden ausschließlich die Vorschriften über die Geltungsdauer einer deutschen Fahrerlaubnis Anwendung.

Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht-EU-Staaten sind sechs Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führerschein zu führen, sofern diese Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wer dies veranlasst, kann je nach Herkunftsland seine Fahrerlaubnis mit oder ohne Ablegung einer Prüfung umschreiben lassen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitg bei der Führerscheinstelle über die genauen Modalitäten des Führerscheinumtauschs zu informieren.

Amt, Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Ansprechpartner/innen der Führerscheinstelle

 

Print page
Print PDF
Send page
Beginning of page