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Starenkasten vor einem Tempo 50-SchildPunkte in Flensburg

"Verkehrssünderdatei" des Kraftfahrt-Bundesamtes

 

Auch für EU-Führerscheininhaber gilt, dass bei bestimmten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Punkte vergeben werden, die in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg registriert werden.

Die Maßnahmen bei einer entsprechenden Ansammlung von Punkten sind seit 1. Januar 1999 neu geregelt.

Punkte und ihre Folgen

Anzahl Punkte

Maßnahmen

8-13 Punkte

Mit dem neuen Recht wird der Betroffene bei Erreichen von 8, aber nicht mehr als 13 Punkten schriftlich über den Punktestand informiert, verwarnt und auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen.

14-17 Punkte

Ergeben sich 14, aber nicht mehr als 17 Punkte, so muss der Führerscheinbesitzer innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilnehmen. Es wird ihm auch die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung eingeräumt.

18 u. mehr
Punkte

Weist das Punktekonto 18 oder mehr Punkte auf, so muss ihm die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist aber auch dann auszusprechen, wenn der Führerscheinbesitzer bei einem Punktestand von 14-17 Punkte an dem angeordneten Aufbauseminar nicht teilgenommen hat.


Punkterabatt 

Wie bisher gibt es die Möglichkeit des Punkterabatts. Es gelten aber neue Spielregeln.

Nimmt ein Führerscheinbesitzer vor Erreichen von 14 Punkten an einem Aufbauseminar teil und legt er der Führerscheinstelle innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars eine entsprechende Bescheinigung vor, so werden ihm bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte und bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten 2 Punkte abgezogen.

Hat der Betroffene vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er hierüber der Führerscheinstelle innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Beratung eine Bescheinigung vor, so werden 2 Punkte abgezogen.
Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug. Pluspunkte können allerdings nicht angesammelt werden, da ein Punkteabzug nur bis zum Erreichen von 0 Punkten zulässig ist.

Weitere Informationen

Kraftfahrt-Bundesamt

Amt, Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Ansprechpartner/innen der Führerscheinstelle

 

 

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