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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Führerscheinstelle - Fahrgastbeförderung

BusFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Taxen, Mietwagen, Busse etc.

Informationen

Für das Befördern von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder Krankenkraftwagen, die nicht unter anerkannte Rettungsdienste fallen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird längsten auf fünf Jahre erteilt. Vor Erwerb und mit Erreichen des 60. Lebensjahres müssen Führerscheinbewerber(innen) oder Führerscheininhaber(innen) ihre geistige und körperliche Eignung durch eine zusätzliche besondere Untersuchung nachweisen.

Fahrerlaubnisinhaber(innen) der Klasse D oder D1 benötigen bei Fahrten mit Personenkraftwagen im Linienverkehr keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Spezielle Regelung für das Führen von Kraftomnibussen

Für das Führen eines Omnibusses gibt es seit 01.01.1999 die Fahrerlaubnisklasse D mit insgesamt vier Führerscheinklassen (D1, D1E, D, DE).

Dabei berechtigt die Klasse D1 zum Führen von Kraftomnibussen mit mehr als acht, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen und einem Anhänger bis 750 kg, die Klasse D1E ergänzend für Anhänger mit über 750 kg Gesamtmasse. Für das Führen eines Omnibusses mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und einem Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse D und für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg die Fahrerlaubnis der Klasse DE benötigt.

Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse D beträgt 21 Jahre. Diese Führerscheinklasse D wird längstens auf 5 Jahre erteilt. Für die jeweilige Verlängerung muss sich der Busfahrer einem Gesundheitstest unterziehen. Vor Erwerb und ab dem 50. Lebensjahr muss er seine körperliche und geistige Eignung durch eine zusätzliche besondere Untersuchung nachweisen.

Für den Erwerb der Klasse D genügt der Vorbesitz der Klasse B bzw. C1 (neu) oder Klasse drei (alt).

Fahrerlaubnisinhaber der Klasse D oder D1 benötigen bei Fahrten mit Personenkraftwagen im Linienverkehr keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Amt, Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Ansprechpartner/innen der Führerscheinstelle

 

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