Schülerfahrkarten
Fahrkartenangebote
Schüler, die nach der Satzung des Landkreises Göppingen die Erstattungsvoraussetzungen erfüllen, können - sofern sie den Bus benutzen - zwischen zwei verschiedene Fahrkartenangeboten auswählen:
- Kauf von Einzelmonatsfahrkarten
- Schüler-Abo (Monatsfahrkarten im Paket für das gesamte Schuljahr)
Einzelmonatsfahrkarten
Berechtigungsausweise
Einzelmonatsfahrkarten sind bei den Verkehrsbetrieben gegen Vorlage sogenannter Berechtigungsausweise erhältlich. Diese Berechtigungsausweise werden von den Schulsekretariaten gegen Bargeld an die Schüler ausgegeben.
Eigenanteile
Der Preis (Eigenanteil) für eine Monatsfahrkarte beträgt ab 01.01.2012 einheitlich - entfernungsunabhängig:
- 46,30 €
Gilt für Schüler der Gymnasien, der Realschulen, der Klassen 5 bis 13 der Gemeinschaftsschulen und der Freien Waldorfschule (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschule, des Kollegs; der Berufskollegs, der Berufsoberschulen, der Berufsschulen sowie der Abendrealschulen und der Abendgymnasien. - 25,70 €
Gilt für Schüler der Grundschulförderklassen, der Grundschulen, der Klassen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschulen und der Freien Waldorfschule (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), der Hauptschulen, der Werkrealschulen und der Sonderschulen.

Warum bestehen unterschiedliche Eigenanteile?
Nach Abschluss der Grundschule sind alle Kinder verpflichtet eine auf ihr aufbauende Schule zu besuchen. Über den weiteren Bildungsweg entscheiden die Erziehungsberechtigten. Für den Besuch der weiterführenden Schulen werden deshalb höhere Eigenanteile erhoben, weil die Beförderung zu diesen Schulen i.d.R. über längere Fahrtstrecken erfolgt.
Schüler-Abo
Monatsfahrkarten im Paket für das gesamte Schuljahr
Wenn sich Eltern bzw. Schüler verpflichten alle 11 Schülermonatskarten eines Schuljahres zu erwerben, haben diese nur 10 Eigenanteile zu entrichten. Teilnehmer des Schüler-Abos erhalten dann gleichzeitig auch eine Ferienkarte für den Monat August, so dass das Schüler-Abo eine ganzjährige Nutzung des Busses ermöglicht. Gleichzeitig gilt das Schüler-Abo auch als Netzkarte im gesamten Netz des Filsland Mobilitätsverbunds.

Sieben Punkte des Schüler-Abos, die überzeugen:
- 12 Monate fahren, nur 10 Monate bezahlen
- Grund-, Haupt- und Sonderschüler bezahlen 257,00 € für das ganze Jahr
- Schüler weiterführender Schulen bezahlen 463,00 € für das ganze Jahr
- Die Monatsfahrkarte gilt im Abo zusätzlich an allen Werktagen ab 13 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und an allen Ferientagen ganztägig kreisweit bei allen Busunternehmen (ausgenommen Nachtschwärmer, Zuschlag 1,00 €) und seit 01.01.2011 zusätzlich in den Regionalzügen (RB/RE/IRE) der Deutschen Bahn AG zwischen Ebersbach und Geislingen/Steige als Netzkarte.
- Der Einzug des Eigenanteils erfolgt im bequemen Bank-Einzugsverfahren. Die Raten werden monatlich fällig.
- Die Wertabschnitte für jeden Monat werden unaufgefordert zugesandt
- Der Landkreis Göppingen fördert diese Tarifmaßnahme durch ermäßigte Eigenanteile im Abo-Verfahren
Beantragung eines Schüler-Abos
Die Anträge für das Schüler-Abo sind bei den Schulsekretariaten erhältlich. Dort werden die Angaben der Schüler geprüft und an Filsland weitergeleitet. Filsland übersendet den Schülern rechtzeitig vor Schuljahresbeginn alle Monatskarten des Schuljahres und bucht dann die Eigenanteile in zwölf Raten am 05. eines jeden Monats ab.
Ab dem Schuljahr 2011/12 wird die Abwicklung der Schülerabos vollständig durch den Filsland Mobilitätsverbund erfolgen. Hierzu werden noch im laufenden Schuljahr durch den Filsland Mobilitätsverbund die Antragsunterlagen über die Schulsekretariate ausgegeben werden. Die Antragstellung erfolgt weiterhin im bewährten Verfahren über die Schulsekretariate, welche die Anträge nach einer Prüfung an den Filsland Mobilitätsverbund weiterleiten. Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres 2011/12 werden dann die Monatsfahrtkarten durch Filsland verschickt.
Für Schüler, die eine Schule im Landkreis Göppingen besuchen, jedoch nicht im Landkreis Göppingen wohnen besteht weiterhin die Möglichkeit das Schüler-Abo der Deutschen Bahn AG zu erwerben.
Austritt aus dem Schüler-Abo möglich?
Das Schüler-Abo ist grundsätzlich auf eine Ganzjahres-Nutzung ausgerichtet. Eine Unterbrechung oder ein Austritt aus dem Schüler-Abo kann nur bei
- Schulaustritt
- Schulwechsel
- Umzug
- verkürztem Schuljahr (z. B. Abiturienten)
- besonderen Härtefällen (z. B. Auslandsaufenthalt oder längere Krankheit)
- Kündigung wegen Erhöhung der Eigenanteile im laufenden Schuljahr
erfolgen.
Diese Änderungen sind von den Schülern rechtzeitig über das Schulsekretariat bei Filsland zu beantragen.
Bei Beendigung des Schüler-Abos verpflichtet sich der Schüler alle zusammenhängenden Fahrkarten, für die er nicht mehr berechtigt ist, sofort abzugeben. Die Kosten für nicht zurückgegebene Monatskarten werden den Schülern durch Filsland in Rechnung gestellt.
Ist der Einstieg in das Schüler-Abo während des Schuljahrs möglich?
Folgende Schüler sind auch berechtigt als Nachzügler in das Schüler-Abo einzusteigen:
- Schüler, die von außerhalb des Landkreises Göppingen während des Schuljahres in den Landkreis Göppingen umziehen und durch eine Meldebestätigung ihres Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass der Umzug nicht länger als 4 Wochen zurückliegt,
- Schüler, die innerhalb des Landkreis Göppingen während des Schuljahres umziehen, bisher kein Schüler-Abo hatten und nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren müssen und ebenfalls wie oben eine Meldebestätigung vorlegen können und
- Schüler, die während des Schuljahres die Schule wechseln, bisher kein Schüler-Abo hatten, ihren Schulweg nun aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen müssen und dies durch die Schule auf dem Abo-Antrag bestätigen lassen.
Diese Änderungen sind von den Schülern über das Schulsekretariat bei der Filsland zu beantragen. Je nach Eintrittsmonat und je nach Abo werden von Filsland verkürzte Abo-Beträge eingezogen.
Ist der Wechsel des Schüler-Abos während des Schuljahres möglich?
Ja, folgende Varianten sind denkbar, z. B.:
- a) von 25,70 € auf 46,30 € monatlich (Hauptschule auf Realschule)
- b) von 46,30 € auf 25,70 € monatlich (Realschule auf Hauptschule)
Diese Änderungen sind von den Schülern über das Schulsekretariat bei Filsland zu beantragen.
Weitere Infos zum Schüler-Abo entnehmen Sie bitte der Homepage von Filsland.
Kinderreiche Familien
Für dritte und weitere Kinder einer Familie ist kein Eigenanteil zu entrichten, wenn Eigenanteile bereits für mindestens zwei Geschwister mit höheren Eigenanteilen bezahlt werden (vgl. auch § 6 der Satzung des Landkreises Göppingen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten). Diese Regelung ist unabhängig vom Einkommen.
Familien oder Kinder, die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - 12. Buch - (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch - 2. Buch - (SGB II) erhalten, werden auf Antrag (bei Vorlage des Bescheids beim Schulsekretariat) für alle Kinder von der Eigenanteilspflicht befreit.
